Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufige Fragen in der nordBLICK Augenklinik Bellevue

Kann ich mich selbst für eine Augen-Operation anmelden?

Nein, die Anmeldung erfolgt immer über den Augenarzt, der die Diagnose für eine operative Behandlung gestellt hat. Eine OP-Anmeldung kann auch aus einer Spezialsprechstunde der Klinik erfolgen. Eine ärztliche Diagnose für eine operative Behandlung ist allerdings auch in diesem Fall zwingend erforderlich.

Kann ich meinen OP-Termin verschieben?

Sofern es Ihnen nicht möglich sein sollte Ihren geplanten OP-Termin wahrzunehmen, kann Ihr OP-Termin verschoben werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die einweisende Augenarzt-Praxis, die auch für die Nachsorge-Untersuchungen nach Ihrer Operation verantwortlich ist. Das Verlegen des OP-Termins erfordert zudem das Umlegen der Nachsorgetermine in den Praxen. Damit eine umfassende  Versorgung sichergestellt werden kann, muss die Terminverlegung in Absprache zwischen der Klinik und der Augenarzt-Praxis erfolgen.

Ich musste meinen geplanten OP-Termin kurzfristig stornieren. Kann ich einen neuen Termin vereinbaren?

Selbstverständlich. Wenden Sie sich hierfür an Ihre einweisende Augenarzt-Praxis, die für die Nachsorge-Untersuchungen nach der Operation zuständig ist. Ein neuer OP-Termin erfordert ebenfalls neue Nachsorgetermine in Ihrer Augenarzt-Praxis. Damit eine umfassende  Versorgung sichergestellt werden kann, muss das Vereinbaren eines neuen OP-Termins in Absprache zwischen der Klinik und der Augenarzt-Praxis erfolgen.

Kann ich die Uhrzeit meines OP-Termins ändern?

Das Ändern der Uhrzeit Ihres OP-Termins ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die geplanten OP-Termine gut aufeinander abgestimmt sind um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0431-34323 (von 08:00 – 12:00 Uhr) um die Möglichkeit einer Uhrzeit-Änderung zu prüfen.

Muss ich vor meiner geplanten Operation ein Bett / Zimmer reservieren?

Nein, bei einem vollstationären Aufenthalt (mindestens eine Übernachtung in unserer Klinik) wird für Sie ein Bett in einem Mehrbett-Zimmer ohne weitere Zuzahlung reserviert. Lediglich Ein-Bett- und Zwei-Bett-Zimmer müssen aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit vor der Operation reserviert werden.

Bitte beachten Sie:  Ein-Bett- / Zwei-Bett-Zimmer erfordert immer eine Zuzahlung des Patienten. Zudem sind diese Zimmer nur begrenzt verfügbar.

Leiste ich die Zuzahlung für mein Ein-Bett- / Zwei-Bett-Zimmer vor Ort in bar?

Nein. Wir stellen Ihnen eine Rechnung über den Zuzahlungsbetrag, die Sie einige Tage später per Post erhalten. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Kann ich mir den Operateur aussuchen?

Ja, im Rahmen der OP-Anmeldung in Ihrer Augenarzt-Praxis haben Sie die Möglichkeit den bevorzugten Operateur zu nennen. Unsere Terminierung in der Klinik wird Ihren Wunsch dann in der OP-Planung berücksichtigen.

Kann ich die Aufenthaltsart meines OP-Termins nachträglich ändern?

Die geplante Aufenthaltsart richtet sich primär nach den medizinischen Anforderungen Ihrer operativen Behandlung. Viele Routineeingriffe erfordern keine vollstationäre Betreuung, sodass Sie die Klinik bereits am OP-Tag wieder verlassen können. Bei komplexen Eingriffen ist eine stationäre Unterbringung in unserer Klinik zwingend erforderlich. Im Rahmen der OP-Anmeldung berücksichtigt Ihr Augenarzt diese medizinischen Anforderungen und gibt die erforderliche Aufenthaltsart bereits auf dem OP-Anmeldebogen an. Ein Abweichen von der geplanten Aufenthaltsart kann somit nur in Absprache mit dem einweisenden Augenarzt erfolgen. 

Ich nehme Blutverdünner. Muss ich diese Medikamente vor der Operation absetzen?

Ob Sie Ihre Medikamente absetzen müssen, ist von der Art und der Schwere des bevorstehenden operativen Eingriffs abhängig. Ihrem OP-Terminschreiben fügen wir auch ein Schreiben für Ihren Hausarzt bei. Dieses Schreiben informiert, ob in Ihrem Fall der Blutverdünner abgesetzt werden muss.

Ich habe in Kürze einen vollstationären Aufenthalt in der Klinik. Wann werde ich aus der Augenklinik wieder entlassen?

Die Entscheidung, wann Sie nach der Operation wieder unsere Klinik verlassen können, hängt insbesondere von Ihrem akuten postoperativen Heilungsverlauf ab. Die Entscheidung über Ihre Entlassung aus unserer Klinik wird im Rahmen der Morgenvisite getroffen. In vielen Fällen ist eine Entlassung aus unserer Klinik bereits am ersten Tag nach der Operation möglich.

Erhalte ich in der Klinik einen Taxischein für meine Anfahrt?

Ob Sie einen Anspruch auf einen Krankenbeförderungsschein („Taxischein“) haben, hängt sowohl von der Art Ihre Aufenthalts ab. Sprechen Sie in diesem Zusammenhang Ihren einweisenden Augenarzt an oder wenden Sie sich direkt an unsere Telefon-Hotline (Tel.: 0431-301080).

Ich habe in Kürze einen stationären OP-Termin. Wann werde ich am Tag nach der OP entlassen?

In der Regel erfolgt die Entlassung der stationären Patienten nach der Visite am nächsten Vormittag.

Stehen den Patienten auf dem Klinikgelände Parkplätze zur Verfügung?

Nein. Auf dem Klinikgelände ist ausschließlich das Ein- und Aussteigen gestattet. Parkmöglichkeiten finden Sie vor der Klinik auf der Straße oder in den umliegenden Nebenstraßen.

Gibt es für Angehörige die Möglichkeit in der Klinik etwas zu essen?

Ja. Die Klinik ist mit einer Cafeteria ausgestattet, in der auch Angehörige essen und trinken können.

Häufige Fragen in unseren nordBLICK Praxen

Ich habe seit heute Morgen akute Beschwerden. Wie bekomme ich schnellstmöglich einen Termin?

Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns für eine kurzfristige Terminvergabe, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Ich sehe schwarze Flecken vor dem Auge. Was kann hierfür die Ursache sein?

Schwarze Flecken vor den Augen können auf eine Veränderung der Netzhaut hinweisen und sollten umgehend untersucht werden.

Sind die nordBLICK Praxen barrierefrei zu erreichen?

Unsere Praxen verfügen über barrierefreie Zugänge. Sofern die Praxis in einem höhergelegenen Stockwert untergebracht ist, ist ein Fahrstuhl verfügbar. Viele Praxen haben vor dem Eingang eine Rampe installiert, damit auch Rollstuhlfahrer ungehindert in unsere Praxisräumlichkeiten gelangen.

Wie lange bin ich nach einer Pupillenerweiterung nicht fahrtauglich?

Aufgrund des eingeschränkten Sehvermögens darf der Patient nach einer Pupillenerweiterung ca. 4-6 Stunden nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Nutzen Sie deshalb die öffentlichen Verkehrsmittel oder bringen Sie eine Begleitperson mit, die Sie nach der Untersuchung wieder nach Hause bringt.

Ist man nach einer Nachstar-Laserbehandlung eingeschränkt?

Durch die Erweiterung der Pupille besteht eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit von ca. 4-6 Stunden. Weitere Einschränkungen bestehen nicht.

Bekomme ich für meine Hin- und Rückfahrt zur Praxis einen Taxischein?

Die Kosten für einen Krankenbeförderungsschein (Taxischeine) werden von den gesetzlichen Kostenträgern übernommen, sofern die Fahrt im Zusammenhang mit einer operativen Behandlung in einer Augenklinik steht. In diesem Rahmen erhalten Sie von uns einen Taxischein für die Fahrt in die Klinik sowie nach Hause, wenn  mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie für einen stationären Eingriff in eine Augenklinik überwiesen werden müssen
  • Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen aG, Bl oder H
  • Sie in die Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3 eingestuft wurden

Aufgrund des eingeschränkten Sehens nach einer Pupillenerweiterung dürfen wir Ihnen keinen Taxischein ausstellen. Eine Ausnahme hiervon muss von Ihrer Krankenkasse im Vorfelde schriftlich genehmigt sein und zum Behandlungstermin vorgelegt werden. 

Was ist zu beachten, wenn ich nur eingeschränktes / kein Deutsch spreche?

Patienten ohne Deutsch- und Englischkenntnisse sollten einen Dolmetscher zum Behandlungstermin mitzubringen.

Patients who are not able to communicate in German or in English have to be accompanied by an interpreter.